Wie man gegen unlautere Werbung vorgehen kann
Bei unlauterer Werbung kann man einerseits vor Gericht klagen. Die Gerichte prüfen, ob gegen das UWG verstossen wurde, und können verschiedene Massnahmen anordnen: Dazu gehören insbesondere die Unterlassung und Beseitigung der unlauteren Werbung, die Veröffentlichung des Urteils, Schadenersatz, Gewinnherausgabe sowie – bei vorsätzlichem Verhalten – strafrechtliche Sanktionen. Diese können Geldstrafen oder in besonders schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen umfassen.
Andererseits kann man sich an die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) wenden. Die SLK prüft kostenlos und niederschwellig, ob Werbung lauter ist, und spricht Empfehlungen oder eine Rüge aus. Diese sind zwar nicht rechtlich verbindlich, werden aber in der Praxis oft beachtet und führen häufig zur Änderung oder zum Zurückziehen der Werbung. Zudem können Medien solche Fälle aufgreifen, was zu öffentlicher Aufmerksamkeit und zusätzlichem Druck auf die werbenden Unternehmen führt.