Drei Beispiele verdeutlichen diese Problematik
1. Qualzucht
Schweizer Milchkühe werden auf hohe Milchleistung gezüchtet – oft mit gravierenden Folgen: Ihr Organismus ist chronisch überfordert, was zu Stoffwechselstörungen, Euterentzündungen und Unfruchtbarkeit führen kann. In der Phase ihrer maximalen Milchleistung (sog. Hochleistungsphase) kann die Energieaufnahme oft nicht mit dem Bedarf mithalten. Die Kühe zehren an ihren Körperreserven, und Erkrankungen sind keine Seltenheit. Obwohl Art. 10 Tierschutzgesetz (TSchG) Qualzucht verbietet, bleibt diese Praxis in der Schweiz Alltag. Dies ist ein eklatanter Widerspruch zwischen Gesetz und Realität.
2. Haltungsbedingung
Mastschweine werden in der konventionellen Haltung in Ställen mit sogenannten Teilspaltenböden gehalten. Das bedeutet: Ein fester Liegebereich steht einem kleinen Bereich mit Spaltenboden gegenüber, durch den Kot und Urin abfliessen können. Die Tiere haben in der Regel weder Zugang zum Auslauf noch zu Tageslicht und verbringen ihr gesamtes Leben im Stall. Beschäftigungsmaterial ist zwar vorgeschrieben, aber fehlt häufig. Die Platzverhältnisse sind eng bemessen, selbst ausgewachsene Schweine mit rund 100 Kilogramm Körpergewicht dürfen auf weniger als einem Quadratmeter gehalten werden. Diese Bedingungen widersprechen den natürlichen Bedürfnissen der Tiere nach Bewegung, Beschäftigung und sozialem Kontakt. Sie führen häufig zu Gelenkproblemen, Verletzungen und Verhaltensstörungen wie Schwanzbeissen. Dennoch sind sie durch die Tierschutzverordnung weiterhin legalisiert (TSchV, Anhang 1 Tabelle 3).
3. Eingriff am Tier
Die Enthornung (Entfernung der Hornanlagen) bei Kälbern ist in der Schweiz bis zum Alter von drei Wochen unter Betäubung und Schmerzmittelgabe erlaubt; Tierhaltende benötigen dafür einen Sachkundenachweis. Der Eingriff wird vor allem aus Gründen der Sicherheit, des Stallmanagements (Kühe mit Hörnern brauchen mehr Platz) und der Wirtschaftlichkeit durchgeführt, gilt aber als stark schmerzverursachend und muss möglichst schonend erfolgen. Er beeinträchtigt das Sozialverhalten, nimmt den Tieren wichtige Kommunikations- und Verteidigungsmöglichkeiten und verursacht trotz Betäubung erhebliche Schmerzen und Stress. Zahlreiche Kälber leiden noch Monate nach dem Ausbrennen an chronischer Überempfindlichkeit und Langzeitschmerzen.
Diese Beispiele machen deutlich: Die gesetzlichen Grundlagen bieten keinen ausreichenden Schutz für Tiere in der Nutztierhaltung. Vielmehr legitimieren sie in zahlreichen Fällen systematisches Tierleid.